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Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins Mieterschutz wir helfen e.V.

(gemäß § 5 II der Vereinssatzung)

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. 
  1. Höhe der Beiträge/ Gebühren und Sonderleistungen

 

Jahresbeitrag

Mitgliedsbeitrag                                                                    55,00 €

 

Gebühren

Aufnahmegebühr                                                                  30,00 €

Einfaches Schreiben                                                             10,00 €

Einwurfeinschreiben                                                             15,00 €

 

Gebühren Sonderleistungen

Teilnahme Wohnungsabnahme                                            150,00 € zzgl. Fahrtkosten

 

Zahlungsmodalitäten

a) Die Aufnahmegebühr und die ersten Beiträge für das laufende Jahr sind bei der Aufnahme in bar zu zahlen.

b) Laufende Beiträge müssen jährlich durch Einzugsermächtigung im Voraus oder bei der Fälligkeit in bar gezahlt werden, ohne dass es einer Rechnung bedarf.

c) Hat das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt, erstreckt sich diese auf sämtliche Forderungen des Vereins.

d) Sofern keine Einzugsermächtigung besteht, sind die Kosten, Gebühren und die Gebühren Sonderleistungen unverzüglich nach Bekanntgabe zu zahlen.

e) Zahlungen an den Verein werden zuerst auf die Gebühren, dann auf die Mitgliedsbeiträge angerechnet.