Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins Mieterschutz wir helfen e.V.
(gemäß § 5 II der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Höhe der Beiträge/ Gebühren und Sonderleistungen
Jahresbeitrag
Mitgliedsbeitrag 55,00 €
Gebühren
Aufnahmegebühr 30,00 €
Einfaches Schreiben 10,00 €
Einwurfeinschreiben 15,00 €
Gebühren Sonderleistungen
Teilnahme Wohnungsabnahme 150,00 € zzgl. Fahrtkosten
Zahlungsmodalitäten
a) Die Aufnahmegebühr und die ersten Beiträge für das laufende Jahr sind bei der Aufnahme in bar zu zahlen.
b) Laufende Beiträge müssen jährlich durch Einzugsermächtigung im Voraus oder bei der Fälligkeit in bar gezahlt werden, ohne dass es einer Rechnung bedarf.
c) Hat das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt, erstreckt sich diese auf sämtliche Forderungen des Vereins.
d) Sofern keine Einzugsermächtigung besteht, sind die Kosten, Gebühren und die Gebühren Sonderleistungen unverzüglich nach Bekanntgabe zu zahlen.
e) Zahlungen an den Verein werden zuerst auf die Gebühren, dann auf die Mitgliedsbeiträge angerechnet.