Undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Lärm, Geruch und vieles mehr sind typische Mängel welche in einem Mietverhältnis vorkommen können. Manche von diesen sind gesundheitsgefährdend, darum gilt es bei Vorliegen eines Mangels zeitnah zu reagieren und den Vermieter zu informieren. Dies sollte idealerweise schriftlich mit Nachweis erfolgen. Im Einzelnen sollte im Schreiben enthalten sein:
Mangelanzeige an Vermieter
Fristsetzung zur Beseitigung
Erklärung, dass Zahlungen lediglich unter dem Vorbehalt der Rückgewährung entrichtet werden
Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, ist für die Mietminderung unerheblich. Relevant ist lediglich, dass der Mangel vorliegt und dass dieser nicht selbst verursacht worden ist.
Gerne Helfen wir Ihnen bei Anzeige, als auch bei der Prüfung der Erheblichkeit des Mangels.