Wir sind immer für Sie da!

Tel.: 0911 / 9296621

info@mieterschutz-wir-helfen.de

Spittlertorgraben 49, 90429 Nürnberg

Kann ich bei einem Mangel die Miete mindern?

Geschrieben von Dominic Müller

26. Oktober 2021

Undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Lärm, Geruch und vieles mehr sind typische Mängel welche in einem Mietverhältnis vorkommen können. Manche von diesen sind gesundheitsgefährdend, darum gilt es bei Vorliegen eines Mangels zeitnah zu reagieren und den Vermieter zu informieren. Dies sollte idealerweise schriftlich mit Nachweis erfolgen. Im Einzelnen sollte im Schreiben enthalten sein:

 

Mangelanzeige an Vermieter

Fristsetzung zur Beseitigung

Erklärung, dass Zahlungen lediglich unter dem Vorbehalt der Rückgewährung entrichtet werden

 

Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, ist für die Mietminderung unerheblich. Relevant ist lediglich, dass der Mangel vorliegt und dass dieser nicht selbst verursacht worden ist.

 

Gerne Helfen wir Ihnen bei Anzeige, als auch bei der Prüfung der Erheblichkeit des Mangels.